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   VGH Bayern, 02.03.2020 - 8 ZB 20.290   

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VGH Bayern, 02.03.2020 - 8 ZB 20.290 (https://dejure.org/2020,8576)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.03.2020 - 8 ZB 20.290 (https://dejure.org/2020,8576)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. März 2020 - 8 ZB 20.290 (https://dejure.org/2020,8576)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 2, § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 6; GGArt. 103 Abs. 1
    Anhörungsrüge erfolglos wegen fehlender Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Anhörungsrüge erfolglos wegen fehlender Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Anhörungsrüge erfolglos wegen fehlender Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 8 ZB 20.290
    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich ist (BVerfG, B.v. 31.1.2020 - 2 BvR 2592/18 - juris Rn. 11; B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 = juris Rn. 39; BVerwG, B.v. 28.3.2014 - 1 WB 10.14 u.a. - juris Rn. 11).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10

    Vergütung für im VOB-Vertrag nicht vorgesehene Leistungen: Vermutung für ein

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 8 ZB 20.290
    Eine derartiges Erschließen des subjektiven Tatbestands des § 138 BGB aus objektiven Umständen steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, U.v. 7.3.2013 - VII ZR 68/10 - BGHZ 196, 299 = juris Rn. 21).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 8 ZB 20.290
    Der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 91 Abs. 1 BV) verpflichtet das Gericht, seine Entscheidung nur auf Tatsachen oder Beweisergebnisse zu stützen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO), sowie ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit es aus verfahrens- oder materiell-rechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238 = juris Rn. 45).
  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 8 ZB 20.290
    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet nicht, dass eine gerichtliche Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll nur sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 9; OVG Saarl, B.v. 16.6.2015 - 2 A 197/14 - juris Rn. 8; vgl. auch BVerfG, B.v. 23.7.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3 = juris Rn. 16).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 13.11

    Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 8 ZB 20.290
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (BVerwG, B.v. 15.8.2019 - 5 B 11.19 u.a. - juris Rn. 1; B.v. 24.11.2011 - 8 C 13.11 u.a. - ZfWG 2012, 36 = juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 8 ZB 20.290
    Der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 91 Abs. 1 BV) verpflichtet das Gericht, seine Entscheidung nur auf Tatsachen oder Beweisergebnisse zu stützen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO), sowie ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit es aus verfahrens- oder materiell-rechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238 = juris Rn. 45).
  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Leiterin einer

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 8 ZB 20.290
    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich ist (BVerfG, B.v. 31.1.2020 - 2 BvR 2592/18 - juris Rn. 11; B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 = juris Rn. 39; BVerwG, B.v. 28.3.2014 - 1 WB 10.14 u.a. - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030

    Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 8 ZB 20.290
    Die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung des Sachverhalts genügt für die Zulassung der Berufung nicht (BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - ZfW 2013, 176 = juris Rn. 17; vgl. auch BVerwG, B.v. 26.9.2016 - 5 B 3.16 D - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 3.16

    Verbot überlanger Verfahrensdauer; Zurechnung zulässigen Prozessverhaltens

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 8 ZB 20.290
    Die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung des Sachverhalts genügt für die Zulassung der Berufung nicht (BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - ZfW 2013, 176 = juris Rn. 17; vgl. auch BVerwG, B.v. 26.9.2016 - 5 B 3.16 D - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 15.08.2019 - 5 B 11.19

    Nachweis einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verwaltungsverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 8 ZB 20.290
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (BVerwG, B.v. 15.8.2019 - 5 B 11.19 u.a. - juris Rn. 1; B.v. 24.11.2011 - 8 C 13.11 u.a. - ZfWG 2012, 36 = juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192

    Die hinreichende Darlegung von Gründen zur Berufungszulassung

  • BVerwG, 20.06.2018 - 5 B 4.18

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig

  • BVerwG, 13.06.2019 - 5 B 29.18

    Anforderungen an die Feststellung der Wirksamkeit eines Arzneimittels;

  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 15 ZB 19.34099

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Libanon - erfolgloser

  • BVerwG, 28.03.2014 - 1 WB 10.14

    Geltendmachung einer Gehörsverletzung im Zusammenhang mit einem Streit über die

  • OVG Saarland, 16.06.2015 - 2 A 197/14

    Zur Frage einer qualifizierten Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch

  • VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen

    - den Beschluss vom 2. März 2020 Az. 8 ZB 20.290, mit dem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die hiergegen gerichtete Anhörungsrüge zurückgewiesen hat.
  • VG Regensburg, 18.01.2022 - RN 2 V 20.367

    Vollstreckung der Einräumung eines Geh- und Fahrtrechts

    Eine hiergegen erhobene Anhörungsrüge wurde im Verfahren 8 ZB 20.290 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 2. März 2020 abgelehnt.

    Auch die in diesem Zusammenhang erhobene Anhörungsrüge vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Aktenzeichen 8 ZB 20.290) blieb erfolglos, ebenso die zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhobene Verfassungsbeschwerde im Verfahren Vf. 38-VI-20.

  • VGH Bayern, 16.01.2024 - 8 CS 23.1815

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, Gegenvorstellung, Anhörungsrüge,

    Es kann des Weiteren offenbleiben, ob ein Gehörsverstoß ausnahmsweise in Betracht zu ziehen wäre, weil beispielsweise die tragenden Ausführungen des Gerichts handgreiflich von objektiver Willkür geprägt wären (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2020 - 8 ZB 20.290 - juris Rn. 8; OVG NW, B.v. 16.12.2016 - 1 A 2199/16.A - juris Rn. 35 f.).
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